Leistungsübersicht Bauarbeitenkoordination (BauKG)

Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) macht Baustellen sicherer. Sie müssen es nicht lesen, denn wir kennen uns bestens damit aus.

Das BauKG gilt als Leitlinie auf jeder Baustelle, regelt die Zusammenarbeit und vieles darin ist verpflichtend. Gleich vorweg: Sie müssen für Ihr Bauvorhaben keine Gesetzestexte wälzen, denn das haben wir für Sie erledigt. Wir teilen dieses Wissen und setzen es auf Ihrer Baustelle um.

Gerhard Tschabrun

Sicherheits- & Gesundheitsschutzplan

Jede Baustelle hat andere Risiko- und Gefahrenbereiche für die Gewerke. Der Gesetzgeber schützt die Menschen und schreibt einen Sicherheits- und Gesundheitsplatz (SiGe-Plan) für die Arbeiten auf der Baustelle vor. Er muss schon in der Vorbereitungsphase ausgearbeitet werden und die Arbeiter über die Gefahren informieren. Die Verantwortung dafür tragen Bauherr und Projektkoordinator.

Gerhard Tschabrun

Baustellenkoordination

Als Bauherr sind Sie verpflichtet, einen Baustellenkoordinator einzusetzen. Ziel ist es, die Sicherheit auf der Baustelle zu gewährleisten, Gefahren zu vermeiden und zwischen den Gewerken zu vermitteln. Natürlich steht es Ihnen frei, diese Aufgabe an unser Ingenieurbüro weiterzugeben – wir kennen das BauKG und können Ihnen dadurch viel Zeit und das Lesen von Rechtstexten ersparen.